BALOISE X ROCKON: Eine Erfolgsgeschichte
Gemeinsam mit der Baloise Versicherung | SoBa Bank setzen wir seit August 2019 sehr erfolgreich eine Lösung zum elektronischen Signieren ein. Zum Abschluss des Geschäftsjahrs 2020 wurden bereits unglaubliche 27.366 qualifizierte elektronische Signaturen [QES] genutzt – also mehrere Tausend pro Monat! Erfahren Sie hier mehr über die erfolgreiche Zusammenarbeit.
HERAUSFORDERUNG
Die Basler Versicherung und Baloise Bank SoBa standen 2019 vor der gemeinsamen Herausforderung, ihre bis dahin zeitintensiven Prozesse, vor allem im Bereich von Kontoeröffnungen und Lebensversicherungsanträgen mittels digitaler Lösungen zu vereinfachen und somit kundenfreundlicher zu gestalten.
DIGITALE VERTRAGSLÖSUNG
ROCKON, ein Schweizer FinTech und Experte im Bereich der Kundenidentifikation und der rechtskräftigen Vertragsunterzeichnung mittels e-Signatur, lieferte das notwendige Prozesswissen und technisches Know-how. Die Zielsetzung bestand darin gemeinsam mit der Basler Versicherung und Baloise Bank SoBa vereinfachtere und schnellere Geschäftsabläufe zu realisieren.
Kunden können seit dem «Go Live» vollkommen papierlos, in nur wenigen Minuten, bequem von zu Hause oder per Tablet-Lösung in den Räumlichkeiten der Basler Versicherung bzw. Baloise Bank SoBa verschiedene Dokumente, wie z.B. Kreditkartenverträge, Basisverträge, Depoteröffnungen und Vorsorgevereinbarungen für die 2. und 3. Säule digital unterzeichnen – mittels einer qualifiziert elektronischen Signatur (QES). Ein Kundenberater unterstützt und berät sie hierbei.
Durch den geführten digitalen Vertragsabschluss inklusive Beratung werden sowohl die individuellen Kundenbedürfnisse optimal abgeholt als auch Fehler, welche beim Ausfüllen der Dokumente oftmals passieren, beseitigt. Dies spart kostbare Zeit und Nerven seitens Kunde. Zudem gewährt die QES, höchste Rechtssicherheit beim digitalen Vertragsabschluss, denn sie ist gemäss Art. 14 Abs 2bis OR, der handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt.
VORAUSSETZUNG QUALIFIZIERTER E-SIGNATUREN
Um mit einer qualifiziert elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen zu können, muss die Identität seitens des Kunden überprüft und bestätigt werden. Dazu schreibt der Schweizer Gesetzgeber vor, die Identität durch physische Präsenz mittels einem gültigen Ausweisdokument, festzustellen. Die physische Präsenz des Kunden kann mittels Identifikation per Video in Echtzeit auf Distanz oder durch persönliches Erscheinen in einer Geschäftsstelle sichergestellt werden. In beiden Fällen überprüft ein geschulter Mitarbeiter, das Ausweisdokument des Kunden und stellt sicher, dass die gegenüberstehende Person derjenigen auf dem Ausweis entspricht.
Auf Seiten Basler Versicherung und Baloise Bank SoBa erfolgt diese Überprüfung während dem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort und wird technisch durch Komponenten des ROCKON Identifikationsservice «IdentON» unterstützt. Dabei wird das Ausweisdokument technisch ausgelesen und auf Authentizität überprüft. Dies ist ein grosser und wichtiger Schritt in Richtung einer komplett automatisierten Identifikation.
Konnte die Identität des Kunden zweifellos festgestellt werden, ist der Kunde berechtigt, die Verträge und Dokumente digital auf dem Tablet zu unterzeichnen. Dazu wird dem Kunden, nachdem er den Vertragsinhalt eingesehen hat, eine SMS mit einem Nummerncode, als Teil der zwei Faktor-Authentisierung auf sein Handy gesendet. Dieser Code, wird danach wiederum im Tablet eingegeben und bestätigt. Innerhalb weniger Sekunden können so diverse Verträge rechtsgültig unterzeichnet werden.
WAS IST BEI E-SIGNATUREN ZU BEACHTEN?
Anfangs ist die Frage zu klären, welche Vertragsart mit einer eSignatur unterzeichnet werden soll.
Grundsätzlich gewährt einem das Schweizer Vertragsrecht, Formfreiheit. Das bedeutet, dass die Vertragspartner in der Art und Weise, wie sie ihren Geschäftsabschluss vornehmen wollen, frei sind. Ein Vertrag kann sowohl rein mündlich als auch schriftlich, rechtsgültig zu Stande kommen. Hierbei dürfen die Rahmenbedingungen oder Vertragsgegenstände nicht den gesetzlichen Mindeststandards widersprechen, z.B. kein Vertrag, der von Natur aus gesetzeswidrig ist, darf abgeschlossen werden.
Des Weiteren setzt der Gesetzgeber bei einigen Vertragsarten, gewisse Formvorschriften fest, z.B. wird beim Abschluss eines Konsumkredites vorausgesetzt, dass der Vertrag schriftlich zu erfolgen hat. Dies geht aus dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 1 KKG hervor. Somit gilt es stets zu klären, ob die vorliegende Vertragsart, an gewisse Formvorschriften von Gesetzes wegen geknüpft ist.
Allgemein wird zwischen drei verschiedenen Formtypen unterschieden:
Einfache Schriftlichkeit: Liegt vor, sobald die Vorgabe der schriftlichen Einigung beider Vertragsparteien verlangt wird. Der Vertragsinhalt muss schriftlich festgelegt werden und ebenso mittels eigenhändiger Unterschrift oder einer qualifizierten eSignatur (QES) abgeschlossen werden.
Qualifizierte Schriftlichkeit: Sieht bestimmte Rahmenbedingungen vor, z.B. gewisse Pflichtinhalte, wie Rechtsmittelbelehrungen oder das Verwenden von bestimmenden Formularen.
Öffentliche Bekundung: Diese Art sieht zusätzlich eine öffentliche Beurkundung durch Notar vor.
ARTEN DER E-SIGNATUR
FAZIT ZUR ART DER E-SIGNATUR
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass unabhängig von der gesetzlichen Formvorschrift, eine «Qualifizierte Elektronische Signatur» (QES) immer die höchste Rechtssicherheit für einen zuverlässigen Vertragsabschluss bietet. Welche Art von eSignatur schlussendlich angeboten wird hängt vom Produkt-angebot und internen Richtlinien eines Unternehmens ab.
Die Basler Versicherung und Baloise Bank SoBa haben sich mit der QES, bewusst für die rechtsicherste Option entschieden, die einerseits ihren Kunden, besten Schutz gewährt und andererseits hohe unternehmensinterne Standards setzt.
PROJEKTENTWICKLUNG & ANZAHL «QUALIFIZIERTER» SIGNATUREN
RESÜMEE
Kunden und Mitarbeitende profitieren von einem nahtlosen und digitalen Prozess zur Vertrags-unterzeichnung. Durch den digital geführten Prozess entfallen typische Fehler auf Papierformularen, wie das Ankreuzen zweier widersprüchlicher Antworten, was sowohl kunden- als auch unternehmensseitig zu frustrierend langen Durchlaufzeiten geführt hat.
„Wir bieten dem Kunden einen unkomplizierten Abschluss gänzlich ohne Papierformulare. Der Kundenberater führt den Kunden im Dialog durch den interaktiven und komplett digitalen Prozess – einfach und sicher“, so Marco Meneghini, Projektleiter | Baloise Bank SoBa.
Insgesamt wurde die Beschleunigung von Unterschriftsprozessen, niedrigere Absprungsraten und Kosteneffektivität erzielt. Zudem werden Schweizer Rechts- und Datenstandards, sowie regulatorische Gewissheit und die nahtlose Integration in die bestehende Infrastruktur gewährleistet.
Wie ROCKON helfen kann:
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