
Die Geldwäscherei ist ein globales Phänomen, welche insbesondere den Finanzsektor weltweit betrifft. Grundsätzlich schadet Geldwäscherei aufgrund von „Vortaten“ immer – nicht nur der unmittelbar betroffenen Bevölkerung, sondern auch dem zwischenstaatlichen Frieden. Darüber hinaus schwächen die daraus gewonnen illegalen Finanzmittel sowohl die Wirtschaft als auch den Ruf der betroffenen Staaten.
Auch die Schweiz ist leider immer wieder in internationale Korruptionsskandale verwickelt, denn Geldwäsche und deren Bekämpfung endet nie an Landesgrenzen. Umso mehr ist die Finanzmarktaufsicht (FINMA) bestrebt, die Sicherstellung betreffend der Regeleinhaltung zur Bekämpfung von Geldwäscherei in der Schweiz unter anderem über das Geldwäscherei-Gesetz („GwG“) zu verbessern. Deren Einhaltung stellt den Vorgaben unterliegenden Unternehmen (Finanzintermediäre) vor organisatorisch und finanzielle Herausforderung.
Grundsätzlich sehen die „GwG-Bestimmungen“ drei Eckpfeiler im Kampf vor:
- Beaufsichtigung der Finanzintermediäre durch die FINMA oder durch Selbstregulierungsorganisationen.
- Einhaltung der Sorgfaltspflichten (Aufzeichnungspflichten, Berichterstattung und Identifikatiospflichten).
- Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung.
Finanzintermediäre werden in zwei Gruppen unterteilt:
- Finanzintermediäre gemäss Art. 2 Abs. 2 GwG, die dem „Bankensektor“ angehören. Dies sind zum Beispiel Banken, Inhaber einer FinTech-Lizenz, Vermögensverwalter, Treuhänder, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften oder bestimmte Zahlungssysteme.
- Finanzintermediäre gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG, die dem „Nichtbankensektor“ angehören. Dies ist der Fall, wenn sie gewerbsmässig Vermögenswerte von Dritten entgegennehmen oder verwahren, die dem Anlegen oder zur Übertragung von Vermögenswerten dienen. Dies können unter anderen Personen sein, die:
- Kreditgeschäfte tätigen (insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen, Hypotheken oder Finanzierungsleasing)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen erbringen, insbesondere durch die Ausführung von elektronischen Überweisungen
- Wertpapiere verwahren
- Vermögen verwalten
Die Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre sind im GwG und den dazugehörigen Verordnungen und Reglementen festgelegt.
Die wichtigsten Pflichten sind:
- Pflicht zur Identifizierung des Vertragspartners und der Feststellung des wirtschaftlich berechtigten an den Vermögenswerten. Hierbei ist der grundlegender Ansatz des GwG das Prinzip „Know Your Customer“ (KYC). Vor diesem Hintergrund ist ein Finanzintermediär dazu verpflichtet, dass dieser bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung die Vertragspartei aufgrund eins beweiskräftigen Dokuments identifizieren muss.
- Pflicht zur erneuten Identifizierung des Vertragspartners und der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten unter besonderen Umständen oder wenn Zweifel an den Angaben aufkommen
- Besondere Aufklärungs- / Überprüfungspflichten unter anderem in Bezug auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken
- Pflichten in Bezug auf die Dokumentation von Transaktionen und Verifizierungen, sowie in Bezug auf die Aufbewahrungen
- Pflicht zur Durchführung organisatorischer Massnahmen (z.B. zur Schulung von Mitarbeiter und zu Kontrollen, Risikoklassifizierung)
- Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen auf Geldwäscherei an die Meldestelle für Geldwäscherei Schweiz („MROS“).
Abschliessend kann festgehalten werden, dass das Geldwäschereigesetz immer Diskussionsgrundlage ist, insbesondere wenn verschiedene Interpretationsansichten vorherrschen. Umso wichtiger ist es daher, die jeweiligen Gesetzesnormen „streng“ auszuformulieren. So wie auch kürzlich geschehen, in der derzeitigen GwG-Revision, welche voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft tritt. Wir werden Sie zu den neusten Änderungen auf dem Laufenden halten.
Lernen Sie mehr hier…
Quellenverzeichnis:
Identifizierung der Vertragspartei. (2021). geldwaescherei. https://www.geldwaescherei.ch/geldwaschereigesetz-sorgfaltspflichten/identifizierung-der-vertragspartei
Typischer Kreislauf der Geldwäscherei. (2021). [Illustration]. https://www.publiceye.ch/de/themen/korruption/korruption-geldwaescherei-und-die-rolle-der-schweiz
IFZ Fintech Study 2021. (2021). https://blog.hslu.ch/retailbanking/files/2021/03/IFZ-FinTech-Study-2021-1.pdf